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Hausordnung2019-12-16T16:33:18+01:00

Hausordnung Bauernhaus

HAUS- UND BENUTZERORDNUNG

Allgemeine Informationen

Das vom Verein gepachtete Bauernhaus in Hochfilzen, Feistenau 2 steht Vereinsmitgliedern und Gästen von Vereinsmitgliedern zur Verfügung.
Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle.

Buchungen werden erst gültig nach Anzahlung der vollständigen Übernachtungsgebühren. Dies muss spätestens 6 Wochen vor dem Aufenthalt erfolgt sein.

Die Abrechnung für entnommene Getränke erfolgt bei Schlüsselrückgabe.
Ferner wird bei der Anmeldung diese Haus- und Benutzerordnung mit ausgehändigt.
Damit wird die vorstehende Haus- und Benutzerordnung ausdrücklich von allen Nutzern anerkannt.

Der Empfang ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Rechte und Pflichten

Jeder Nutzer des Bauernhauses hat das Recht, alle Einrichtungen im Haus während der Mietdauer in Gebrauch zu nehmen. Er hat jedoch auch die Pflicht, das Haus sowie seine gesamten Einrichtungen im Interesse aller Mitglieder pfleglich zu behandeln und das Haus während des Aufenthalts und insbesondere bei der Abreise ordentlich und sauber zu hinterlassen. Die Entnahme von Getränken erfolgt auf Vertrauensbasis. Wir setzen dabei die ehrliche Bezahlung voraus

Hausordnung

Während des gesamten Aufenthalts und insbesondere bei Abreise, sind die besonderen Anweisungen bezüglich Heizung, Küche, Wasch- und Toilettenräume etc., die in der beigefügten Hausordnung ausführlich beschrieben sind, zu beachten.

Hüttenbuch

Die Eintragung in das Hüttenbuch muss am Tag der Ankunft in leserlicher Schrift und vollständig erfolgen (einschließlich Abreisetag). Mit der Eintragung ist jeder Gast unfallversichert. Wir bitten, die Eintragungen gewissenhaft und nicht durch Kinder vornehmen zu lassen.

Rauchen / Brandschutz

Für alle Räume im Haus gilt ein Rauchverbot.

Brandschutz:

Insbesondere wegen erhöhter Brandgefahr ist Rauchen und sowie offenes Licht im Bereich der Tenne polizeilich verboten.

Haustiere

Das Mitführen von Haustieren jeglicher Art ist im gesamten Anwesen nicht gestattet.

Ruhestörender Lärm

Im Interesse aller Hausgäste und um das gute Verhältnis zu unseren Nachbarn nicht zu belasten, sind Radio und andere Tonträger auf Zimmerlautstärke zu halten. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe, jeglicher störender Lärm ist zu vermeiden.

Haftung bei Sachbeschädigungen

Jede mutwillige und fahrlässige Sachbeschädigung des Hauses und seiner Einrichtungen gehen zu Lasten des Verursachers. Jede Beschädigung ist der Geschäftsstelle zu melden.

Betreten der Räume

Aufenthalt- und Schlafräume bitten wir, nicht mit Straßenschuhen, Skischuhen oder Bergstiefeln zu betreten.

Bettwäsche – Hand- und Geschirrtücher – private Gegenstände. Für die Dauer des Aufenthalts ist Bettwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher selbst mitzubringen und bei der Abreise wieder mitzunehmen. Alle privaten Gegenstände – einschließlich sämtlicher Lebensmittel – sind bei Abreise ebenfalls mitzunehmen.

Hausapotheke / Anschriften von Ärzten

Die Hausapotheke befindet sich im Hausgang rechts neben dem Stubeneingang.
Auf der Innenseite der Tür des Apothekenkastens finden Sie Anschriften von ortsansässigen Ärzten.

BESONDERE ANWEISUNGEN ZUR HAUSORDNUNG

Zur Erhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Bauernhaus verpflichtet die gegenseitige Rücksichtnahme der Benutzer u.a. zu folgendem:

1. Sauberkeit, Reinhaltung und allgemeine Benutzerregeln

a) Kehricht und Abfälle dürfen nur in die Mülltonnen entleert werden.
Flaschen, auch Plastikflaschen, Papier, Pappe und Weißblech sind im Wertstoffhof zu entsorgen.
Gegebenenfalls muss dieser Müll zuhause entsorgt werden.

ALLE Gäste müssen sich bemühen, das Müllvolumen auf ein Minimum zu begrenzen.

b) Zimmer, Küche, Aufenthalt- u. Waschräume sind während der Aufenthaltsdauer sauber zu halten.

c) Jeder Benutzer des Bauernhauses verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung der ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Er hat jeden unnötigen Verbrauch von Wasser, Strom und Gas im Interesse der Allgemeinheit zu vermeiden.

Die Einrichtung ist an den vorgegebenen Stellen zu belassen.

2. Küche

Nach jedem Gebrauch des Geschirrs ist dieses unverzüglich zu spülen und wegzuräumen. Der Herd ist nach Gebrauch zu reinigen, Asche ist zu entfernen. Küchenabfälle sind in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen. Holzvorräte sind wieder aufzufüllen!

Achtung ! Bei Abreise sind die benutzten Kühlschränke und Ablagemöglichkeiten neben den Kühlschränken zu reinigen. Die Kühlschränke sind durch Ziehen der Stecker elektrisch zu trennen. Die Kühlschranktüren müssen unbedingt geöffnet bleiben. Die Wasserkessel sind zu entleeren.

3. Allgemeine Räumlichkeiten

Flur, Treppe, Flur im Eingangsbereich, Stube, Küche, WC und Waschräume werden von allen genutzt. Diese sind bei Abreise – eventuell auch durch gemeinschaftliche Absprache der einzelnen Bereiche – gründlich zu reinigen.

4. Heizung allgemein

Die Heizung sowie die Warmwasserbereitung sind bei Anreise laut Hinweise bei den Öfen bzw. im Kasten bei den Waschräumen zu bedienen.
Achtung | Bei Abreise sind die Heizungen in die Frostschutzstellung zurückzustellen.

5. Schlafräume

Jeder Benutzer des Bauernhauses hat grundsätzlich nur das Zimmer zu benutzen, das ihm von der Geschäftsstelle zugewiesen wurde. Das benutzte Zimmer ist bei der Abreise sauber und feucht ausgewischt zu verlassen.

6. Parken

Das Parken ist nur auf den hierfür vorgesehenen Parkplätzen gestattet.

7. Winterdienst

Im Winterhalbjahr ist bei Bedarf vor dem Haus bis zur hauseigenen Mülltonne der Schnee wegzuräumen.

8. Feuerwerkskörper

In Österreich gilt ein polizeilich verordnetes, generelles Feuerwerkskörperverbot (z.B. an Silvester). Im Interesse der allgemeinen Sicherheit des Bauernhauses ist es verboten, Feuerwerkskörper u.a. abzubrennen. Zuwiderhandlungen werden polizeilich verfolgt. Der Verursacher wird für hierdurch entstehende Schäden haftbar gemacht.

9. Abreise

Bei Abreise sind alle benutzten Räumlichkeiten unter Beachtung der Haus-u. Benutzerordnung ordentlich und sauber zu hinterlassen. Achten Sie bitte besonders darauf, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind, die Heizung und sämtliche Öfen zurück- bzw. abgestellt und sämtliche Lichter ausgeschaltet sind.

November 2019

WINTERSPORTVEREIN OLCHING e.V.

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