Liebe Mitglieder und Übungsleiter des WSV,
In der Bund-Länder-Konferenz vom 03.03.2021 wurden weitere Lockerungen und Öffnungsstrategien
beschlossen. Diese wurde weitgehendst vom bayrischen Ministerrats in der letzten Kabinettssitzung übernommen und
die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Geltung ab dem 8. März 2021 bis einschließlich 28. März
2021 übernommen.
Was heißt das nun für die Sportvereine und unser Trainingsangebot:
Derzeit können wir ja nur mit einem Hausstand plus einer weiteren Person Sport im Freien betreiben.
Gilt seit 8. März 2021:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht,
gilt:
– Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gilt:
– Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
Das Fürstenfeldbrucker Gesundheitsamt meldet aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von knapp unter 60 mit derzeit leicht steigender Tendenz.
Sofern sich die Zahlen nicht signifikant nach unten bewegen heißt das für uns das wir ab dem 8.3. Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten durchführen können.
Frühestens ab 22. März 2021:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gilt:
– Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:
– Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Notbremse:
Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.
Unter https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-maerz-2021/?seite=2453 können
Sie noch einmal das gesamte Protokoll nachlesen
Ob, wie und wann die einzelnen Bedingungen für den Landkreis FFB gelten und wie diese dann kommuniziert
werden ist noch offen. Vor allem ist nicht damit zu rechnen das vor den Osterferien die Turnhallen für den Vereinssport wieder zur Verfügung stehen.
Wir alle haben gehofft das die Öffnungen für den Vereinssport schneller und umfassender geschehen. Die aktuelle Entwicklung der Pandemie lässt dies aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu. Insofern bitten wir euch alle um weiterhin Geduld und viel Individualsport im Freien.
Derzeit arbeiten wir mit unseren Abteilungen das Sportangebot für das Frühjahr aus.
Z. B. werden die Termine für die Wanderungen gerade festgelegt und der Lauf und Walking-Treff kann
jederzeit wieder starten. Die Vorbereitungen für Lauf10! ab Anfang Mai sind in Arbeit.
Wir Informieren Euch regelmäßig über neue Entwicklungen
bleibt Gesund
Euer Klaus